Services Übersetzungen

1. Übersetzungen

Übersetzen von Unterlagen zur Vorlage bei Gerichten, Behörden oder Universitäten

Als vor dem Landgericht Frankfurt am Main allgemein ermächtigte Übersetzerin und Fachübersetzerin für Recht und Wirtschaft bin ich berechtigt jegliche Urkunden zur Vorlage bei Behörden, wie zum Beispiel

  • Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden
  • Scheidungsbeschlüsse und -urteile
  • Ausweise
  • Zeugnisse
  • Ärztliche Atteste oder Berichte
  • Sonstige Urkunden

anzufertigen und diese auch mit dem hierfür notwendigen gerichtlich anerkannten Beglaubigungsvermerk und -stempel zu versehen.

Beglaubigte Übersetzungen werden unter anderem von Ämtern, Behörden und Botschaften verlangt. Diese Beglaubigung zertifiziert die Richtigkeit der Übersetzung in eine andere Sprache.

Juristische (Fach-)Übersetzungen

Im Bereich der juristischen Fachübersetzungen vertrauen sowohl Privatpersonen, Gerichte, Konsulate, Anwaltskanzleien sowie nationale und internationale Rechtsanwaltsgesellschaften auf meine Expertise (siehe auch Referenzen).

Als Fachübersetzerin für Recht und Wirtschaft fertige ich Übersetzungen von Gesellschaftsverträgen und -satzungen, Handelsregisterauszügen, handelsrechtlichen Jahresabschlüssen sowie anderen im Gesellschaftsrecht erforderlichen Unterlagen an, die -sofern gewünscht- auch beglaubigt werden.

Schließlich übernehme ich selbstverständlich auch weitere juristische Übersetzungsaufträge, wie z.B. Gesetzestexte, notarielle oder sonstige Kaufverträge, Arbeits- oder Entsendungsverträge, etc.

Sprachkombinationen

  1. Portugiesisch – Deutsch und Deutsch – Portugiesisch
  2. Spanisch – Deutsch und Deutsch – Spanisch
  3. Portugiesisch – Spanisch und Spanisch – Portugiesisch

Als ermächtigte Übersetzerin vor dem Landgericht Frankfurt am Main werden meine beglaubigten Übersetzungen bundesweit anerkannt. Für die Anerkennung im Ausland bedarf es einer weiteren Beglaubigung und/oder einer Apostille der zuständigen konsularischen Vertretung oder des Landgerichts Frankfurt am Main. Diese können nicht durch einen Übersetzer ausgestellt werden, auf Wunsch lasse ich Ihre Unterlagen nach der Übersetzung selbstverständlich bei den zuständigen Behörden legalisieren.

Für Ihre schriftlichen Übersetzungen erstelle ich Ihnen gerne einen für Sie unverbindlichen Kostenvoranschlag. Bitte kontaktieren Sie mich persönlich oder per E-Mail.

Die Vergütung für meine Dolmetscher- und Übersetzertätigkeit richtet sich dabei in der Regel nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).

2. Dolmetschen

Als vor dem Landgericht Frankfurt am Main vereidigte Dolmetscherin bin ich für Gerichte und Behörden tätig und übernehme Dolmetscheraufträge bei Notaren und Rechtsanwälten sowie bei Firmenverhandlungen, -schulungen oder -tagungen. Gerne betreue ich auch Ihre ausländischen Geschäftspartner in Deutschland oder dolmetsche bei privaten Angelegenheiten, wie Trauungen, Rechtsanwalts- oder Notarterminen, etc.

Bitte kontaktieren Sie mich persönlich oder senden Sie mir via E-Mail Ihre Anfrage mit Datum, Ort, Art und Dauer der Dolmetschertätigkeit. Ich sende Ihnen schnellstmöglich einen für Sie unverbindlichen Kostenvoranschlag zu.

Die Vergütung für meine Dolmetscher- und Übersetzertätigkeit richtet sich dabei in der Regel nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).
Claudia Richter, Übersetzerin