Tipps & Links

Sie haben ein Dokument, das in eine Fremdsprache übersetzt werden soll? Sie brauchen einen Übersetzer!

Setzten Sie sich mit einem Übersetzer Ihrer Wahl in Verbindung. Ein qualifizierter und erfahrener Übersetzer sollte in der Lage sein Ihnen neben der Erstellung eines Kostenvoranschlages auch Informationen zu Behörden zu liefern, die Sie nach Fertigstellung der Übersetzung aufsuchen müssen bzw. welche Dokumente nach Fertigstellung der Übersetzung noch einer Legalisation oder Apostille bedürfen. Hier erfahren Sie Näheres zu Legalisationen und Apostillen: Landgericht Frankfurt.

Benötige ich für die Übersetzung eine Beglaubigung?

Um in diesem Punkt etwas mehr Klarheit zu schaffen folgt eine nicht abschließende Liste gängiger Dokumente, die in eine Fremdsprache übersetzt werden und in der Regel auch einer Beglaubigung durch einen Übersetzer bedürfen:

  • Adoptionsunterlagen
  • Arbeitsverträge und -zeugnisse
  • Apostillen
  • Ausweise (Lichtbildausweise, Aufenthaltstitel, etc.)
  • Darlehensverträge
  • Diplome
  • Führerscheine
  • Geburtsurkunden
  • Gesellschaftsverträge und -satzungen
  • Handelsregisterauszüge
  • Heiratsurkunden
  • Ledigkeitsbescheinigungen
  • Meldebescheinigungen
  • Polizeiliche Führungszeugnisse
  • Scheidungsurteile und -beschlüsse
  • Sterbeurkunden
  • Urkunden (allgemeiner Art)
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulbildung, Ausbildung)

und viele weitere Bescheinigungen, Bestätigungen oder Urkunden, die von Behörden, Schulen oder Arbeitgebern ausgestellt werden.

Beglaubigung Spanisch
Beglaubigung portugiesisch

Muss die Übersetzung bei einem Konsulat oder einer Botschaft vorgelegt werden?

Dokumente, die für das Ausland bestimmt sind müssen in der Regel bei der zuständigen konsularischen Vertretung vorgelegt werden. Auch hier kann Ihnen im konkreten Fall ein kompetenter Übersetzer weiterhelfen und Sie ggf. an das zuständige Konsulat verweisen. Hier erfahren Sie Näheres zu den konsularischen Vertretungen: Auswärtiges Amt.

Welche Unterlagen nebst beglaubigter Übersetzung werden benötigt, um die Ehe in Deutschland zu schließen?

Die erforderlichen Unterlagen variieren je nach Herkunftsland der Eheschließenden. Ein erfahrener Übersetzer kann Ihnen vorab mitteilen, welche Unterlagen Sie für diesen wichtigen Schritt benötigen bzw. Sie ggf. auch an das zuständige Standesamt verweisen.

Das von Behörden anzuerkennendes Dokument muss vorab oder anschließend noch in eine weitere Fremdsprache übersetzt werden

Sofern der Übersetzer für die in Frage stehenden Sprachen ermächtigt ist, wird er die Übersetzungen direkt übernehmen können. Sofern er nicht für sämtliche in Frage stehenden Sprachen ermächtigt ist, sind die Übersetzungen durch jeweils ermächtigte Übersetzer durchzuführen. Ihr Übersetzer sollte Ihnen an dieser Stelle die Kontakte eines für die jeweilige Sprache (ermächtigten, sofern erforderlich) Übersetzers empfehlen: Vereidigte Gerichtsdolmetscher und Übersetzer / Hessen e.V. – VGDÜ.