FAQs

Die häufigsten Fragen – von Apostille bis Zielsprache

Wann wird eine beglaubigte Übersetzung benötigt?
Eine beglaubigte Übersetzung benötigen Sie unter anderem zur Vorlage bei Behörden im Allgemeinen, bei Schuleinrichtungen oder Banken. Ist die Übersetzung für private Zwecke oder für Sie selbst zur Kenntnisnahme bestimmt benötigen Sie in der Regel keine beglaubigte Fassung.
Wie kann man erfahren, ob der beauftragte Übersetzer ermächtigt ist eine beglaubigte Übersetzung anzufertigen?
Alle ermächtigten Übersetzer sind mit ihren Sprachen auf der Internetseite der Justizbehörden aufgeführt: Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank. Ansonsten kann Ihnen der ermächtigte Übersetzer auch seine Bestallungsurkunde vorlegen, die von dem Präsidenten des zuständigen Landgerichts der den Übersetzer ermächtigt hat ausgestellt wurde.
Beglaubigt ein Übersetzer auch Ablichtungen der Originaldokumente?
Nein. Der ermächtigte Übersetzer kann nur die von ihm angefertigte Übersetzung beglaubigen. Diese Beglaubigung zertifiziert lediglich die „Richtigkeit“ der Übersetzung des Originaldokuments. Ablichtungen von Originaldokumenten werden vom zuständigen Ortsgericht, Bürgeramt oder von Notaren beglaubigt.
Was ist eine Apostille?
Bei der Apostille handelt es sich um eine Art Überbeglaubigung, die gemäß dem Haager Übereinkommen die Echtheit einer ausländischen Urkunde bestätigt und somit nicht, wie oft angenommen ein eigenständiges Dokument ist. Sie beglaubigt lediglich die Beglaubigung eines anderen Dokumentes und ist in der Regel auf dessen Rückseite angebracht.

Apostille:

Wozu wird eine Apostille benötigt?
Ausländische Urkunden sind in ihrer Ursprungsform zunächst nicht rechtsverbindlich und werden von den Behörden und meist auch von Banken in der Regel nicht anerkannt. Mit der Apostille wird eine Urkunde anerkannt, sofern das Zielland das Haager Übereinkommen als Vertragsstaat unterzeichnet hat: Auswärtiges Amt
Kann ich in Deutschland auch beglaubigte Übersetzungen aus einer Fremdsprache in eine andere Fremdsprache anfertigen lassen?
Ja, auch wenn dies sehr selten der Fall ist. Es kann gelegentlich vorkommen, dass der von Ihnen kontaktierte Übersetzer für eben diese Sprachkombination ermächtigt ist. Ist er das nicht, dann muss die Übersetzung „über drei Ecken“ angefertigt werden, indem ein Übersetzer von der Ausgangssprache ins Deutsche übersetzt und ein zweiter Übersetzer sodann die Übersetzung vom Deutschen in die jeweilige Zielsprache anfertigt.